Die meisten Menschen, die bei Fahrradunfällen schwere Verletzungen erleiden, sind beim Radfahren in der Stadt verunglückt. Darüber hinaus kommt es sowohl in der Stadt als auch auf der Autobahn gleichermaßen häufig zu schweren oder sehr schweren Kopfverletzungen. Aus diesen Gründen ist es sehr wichtig, beim Radfahren in der Stadt einen Helm zu tragen, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist, um unseren Kopf zu schützen und das Risiko schwerer Verletzungen zu verringern.
In Spanien variieren die Vorschriften zur Helmpflicht bei Fahrrädern je nach Alter und Situation. Um zu entscheiden, ob auf Fahrrädern in der Stadt eine Helmpflicht besteht, ist daher vor allem das Alter des Fahrradfahrers zu berücksichtigen.
Bis zu welchem Alter besteht beim Radfahren in der Stadt eine Helmpflicht?
Kinder unter 16 Jahren
Für Kinder unter 16 Jahren besteht sowohl innerorts als auch außerorts Helmpflicht.
Über 16 Jahre alt
Für Erwachsene besteht eine Helmpflicht nur auf außerorts genutzten Straßen, außer bei längeren Steigungen, großer Hitze oder triftigen medizinischen Gründen (mit gültigem Attest). Daher besteht in der Stadt keine grundsätzliche Helmpflicht für Fahrräder.
Wo ist in der Stadt eine Fahrradhelmpflicht geregelt?
Die Helmpflicht auf dem Fahrrad in der Stadt ist geregelt in der Gesetz 18/2021 vom 20. Dezember, das den konsolidierten Text des Gesetzes über Verkehr, Kraftfahrzeugverkehr und Straßenverkehrssicherheit ändert, das von der Königliches Gesetzesdekret 6/2015 vom 30. Oktober, bezüglich Führerscheinen und Lizenzen auf Punktebasis. Insbesondere und darin in Artikel 47, der Folgendes festlegt: „Der Fahrer und gegebenenfalls die Insassen von Fahrrädern und Fahrrädern im Allgemeinen sind verpflichtet, auf städtischen und außerstädtischen Straßen und Kreuzungen gemäß den in den Vorschriften festgelegten Bedingungen einen Schutzhelm zu tragen. Seine Verwendung ist für Kinder unter 16 Jahren sowie für Personen, die auf außerstädtischen Straßen unterwegs sind, obligatorisch.“
Bußgelder bei Nichteinhaltung der Fahrradhelmpflicht in der Stadt
Laut DGT (Generaldirektion für Verkehr) müssen Minderjährige unter 16 Jahren beim Fahrradfahren in der Stadt einen Helm tragen. Allerdings können die Regelungen innerhalb der Städte je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Das Nichttragen eines Helms während der Helmpflicht für Kinder unter 16 Jahren wird mit einer Geldstrafe von 200 € geahndet, die von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu zahlen ist.
Vorteile des Tragens eines zugelassenen Helms beim Radfahren in der Stadt
Das Tragen eines Helms beim Radfahren in der Stadt bietet, abgesehen von der in unserem Fall vorgeschriebenen Verwendung, auch eine Reihe von Vorteilen (genau wie das Tragen anderer Helme). Zubehör), wie zum Beispiel:
Schutz vor möglichen Unfällen
Im Falle eines unglücklichen Unfalls bietet es eine zusätzliche Schutzschicht für den Kopf. Hilft, Stöße zu absorbieren und abzuleiten und verringert so das Risiko schwerer Schädel- und Gehirnverletzungen.
Unsere Fahrradschlösser
Prävention von Kopfverletzungen
Es wurde speziell dafür entwickelt, im Falle eines Unfalls schwere Kopfverletzungen zu verhindern. Hilft, das Risiko von Gehirnerschütterungen und traumatischen Hirnverletzungen zu minimieren.
Erhöhte Verkehrssicherheit
Es fördert eine Kultur der Verkehrssicherheit, da Radfahrer durch ihre Nutzung ein Beispiel für andere Verkehrsteilnehmer geben und zu einer sichereren Umgebung für alle beitragen.
Vertrauen und Seelenfrieden
Es gibt dem Radfahrer die Gewissheit und Sicherheit, im Falle eines Unfalls ausreichend geschützt zu sein. Ihr Einsatz kann somit das Sicherheitsgefühl beim Fahren in der Stadt erhöhen, nicht nur dort, wo das Tragen eines Fahrradhelms in der Stadt vorgeschrieben ist.
Einhaltung von Vorschriften
In einigen Fällen, wie beispielsweise in dem in diesem Artikel erwähnten, ist in Spanien für Kinder unter 16 Jahren in der Stadt das Tragen eines Fahrradhelms vorgeschrieben. Durch das Tragen eines Helmes erfüllen Sie diese Vorschriften und vermeiden mögliche Strafen.
Fazit: Helmpflicht auf dem Fahrrad in der Stadt
In Spanien besteht derzeit keine Helmpflicht für Erwachsene in Städten, für Kinder unter 16 Jahren jedoch schon. Obwohl keine Helmpflicht besteht, wird aus Sicherheitsgründen immer empfohlen, beim Radfahren in der Stadt einen Helm zu tragen. wie mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren.