Die meisten Menschen, die bei Fahrradunfällen schwere Verletzungen erleiden, sind in der Stadt mit dem Fahrrad unterwegs. Darüber hinaus sind Kopfverletzungen sowohl in der Stadt als auch auf der Straße gleichermaßen häufig, und zwar bei schweren bis sehr schweren Verletzungen. Aus diesen Gründen ist es sehr wichtig, beim Radfahren in der Stadt einen Helm zu tragen, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist, um unseren Kopf zu schützen und das Risiko schwerer Verletzungen zu verringern.

In Spanien variieren die Vorschriften zur Helmpflicht für Fahrräder je nach Alter und Situation. Um zu bestimmen, ob in der Stadt eine Helmpflicht besteht, ist daher vor allem das Alter der Person zu berücksichtigen, die Fahrrad fährt.

Bis zu welchem ​​Alter besteht beim Radfahren in der Stadt Helmpflicht?

Kinder unter 16 Jahren

Für Kinder unter 16 Jahren besteht sowohl auf innerstädtischen als auch auf außerstädtischen Straßen eine Helmpflicht.

Über 16 Jahre alt

Für Erwachsene besteht eine Helmpflicht nur auf Straßen außerhalb der Städte, außer bei langen Steigungen, extremer Hitze oder triftigen medizinischen Gründen (mit gültigem Attest). Innerhalb der Stadt selbst besteht daher keine Helmpflicht beim Radfahren.

Wo ist in der Stadt eine Fahrradhelmpflicht geregelt?

Die Helmpflicht auf dem Fahrrad in der Stadt ist geregelt in der Gesetz 18/2021 vom 20. Dezember, das den konsolidierten Text des Gesetzes über Verkehr, Kraftfahrzeugverkehr und Straßenverkehrssicherheit ändert, genehmigt von der Königliches Gesetzesdekret 6/2015 vom 30. Oktober, in Bezug auf Führerscheine und Führerscheinpunkte. Insbesondere und darin in Artikel 47, der festlegt, dass „der Fahrer und gegebenenfalls die Insassen von Fahrrädern und Fahrrädern im Allgemeinen verpflichtet sind, auf Stadt-, Überland- und Überlandstraßen gemäß den in den Vorschriften festgelegten Bedingungen einen Schutzhelm zu tragen. Die Verwendung ist für Minderjährige unter 16 Jahren sowie für Personen, die auf Überlandstraßen unterwegs sind, obligatorisch.“

Bußgelder bei Nichteinhaltung der Fahrradhelmpflicht in der Stadt

Laut der DGT (Generaldirektion für Verkehr) müssen Kinder unter 16 Jahren beim Fahrradfahren in der Stadt einen Helm tragen. Die Vorschriften können jedoch je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Das Nichttragen eines Helms, obwohl die Helmpflicht für Kinder unter 16 Jahren besteht, wird mit einer Geldstrafe von 200 € geahndet, die von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu zahlen ist.

Vorteile des Tragens eines zugelassenen Helms beim Radfahren in der Stadt

Das Tragen eines Helms beim Radfahren in der Stadt bietet neben der Pflicht, ihn zu tragen, auch eine Reihe von Vorteilen (genau wie das Tragen anderer Zubehör), wie zum Beispiel:

Schutz vor möglichen Unfällen

Im Falle eines unglücklichen Unfalls bietet es eine zusätzliche Schutzschicht für den Kopf. Es hilft, Stöße zu absorbieren und abzuleiten und verringert so das Risiko schwerer Verletzungen an Schädel und Gehirn.

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Prävention von Kopfverletzungen

Es wurde speziell entwickelt, um bei einem Unfall schwere Kopfverletzungen zu verhindern. Es trägt dazu bei, das Risiko von Gehirnerschütterungen und traumatischen Hirnverletzungen zu minimieren.

Erhöhte Verkehrssicherheit

Es fördert eine Kultur der Verkehrssicherheit, da Radfahrer durch ihre Nutzung ein Beispiel für andere Verkehrsteilnehmer sind und zu einer sichereren Umgebung für alle beitragen.

Vertrauen und Seelenfrieden

Es gibt Radfahrern das Vertrauen und die Gewissheit, im Falle eines Unfalls ausreichend geschützt zu sein. Daher kann seine Verwendung das Sicherheitsgefühl beim Fahren in der Stadt erhöhen, nicht nur in Fällen, in denen das Tragen eines Fahrradhelms in der Stadt vorgeschrieben ist.

Einhaltung von Vorschriften

In einigen Fällen, wie dem in diesem Artikel erwähnten, ist das Tragen eines Fahrradhelms für Kinder unter 16 Jahren in spanischen Städten Pflicht. Durch das Tragen eines Helms halten Sie diese Vorschriften ein und vermeiden mögliche Bußgelder.

Fazit: Helmpflicht auf dem Fahrrad in der Stadt

In Spanien besteht derzeit für Erwachsene in der Stadt keine Helmpflicht, für Kinder unter 16 Jahren jedoch schon. Obwohl keine Helmpflicht besteht, wird aus Sicherheitsgründen immer empfohlen, beim Radfahren in der Stadt einen Helm zu tragen. genau wie mit dem Fahrrad zur Arbeit.

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